Führerschein MPU
Rechtshilfe bei Führerscheinentzug

Mobilität spielt in unserer modernen und schnelllebigen Gesellschaft eine entscheidende Rolle – umso wichtiger ist der Erwerb und Erhalt der Fahrerlaubnis. In vielen Fällen ist ein Führerschein nahezu unabdingbar für die private Lebensgestaltung. Im Rahmen der Berufsausübung ist er nicht selten sogar Voraussetzung als Grundlage der wirtschaftlichen Existenz.
So verwundert es nicht, dass dem Fahrerlaubnisrecht hohe praktische Relevanz zukommt. Neben Fragen der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs oder der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis beziehen sich Problemstellungen im Fahrerlaubnisrecht häufig auf den Entzug der Fahrerlaubnis oder auf einen Eintrag in das Fahreignungsregister (die sogenannte Verkehrssünder-Kartei in Flensburg).
Entzug der Fahrerlaubnis
Zur Vermeidung von Missverständnissen sei kurz auf den Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis hingewiesen: Die Fahrerlaubnis ist das Recht zum Führen eines Kraftahrzeugs, der Führerschein ist lediglich die amtliche Urkunde, die dieses Recht dokumentiert. Daher wird die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen.
Bereits bei der Gefahr eines Entzugs der Fahrerlaubnis sollte gehandelt werden. Die Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis sind unterschiedlich: Das Erreichen von acht oder mehr Punkten in der Verkehrssünder-Kartei über die Fahrt unter Einfluss von Alkohol oder eines Betäubungsmittels (Cannabis, Amphetamin usw.) bis hin zu einem A-Verstoß als Fahranfänger auf Probe.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Oftmals fordert die Fahrerlaubnisbehörde nach dem Entzug der Fahrerlaubnis eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), die im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt wird. Sie soll beweisen, dass der Verkehrsteilnehmer wieder verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Nur wenn das Ergebnis der MPU positiv ausfällt und die Behörde von der Fahreignung des Betroffenen überzeugt ist, kann er seine Fahrerlaubnis wiedererlangen. Allerdings sind die Hürden zum Bestehen der MPU hoch. Nur die Wenigsten bestehen die MPU ohne Vorbereitung beim ersten Anlauf.
Maßnahmen ergreifen bei Entzug der Fahrerlaubnis
Deshalb ist es wichtig, bereits im Vorfeld die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, wenn es um den Entzug der Fahrerlaubnis sowie um das Wiedererlangen derselben geht.
Die Kanzlei Focke und Linnartz in Königsbrunn verfügt über zahlreiche praktische Erfahrungen mit Behörden und Gerichten, um Ihnen hier schnell und unkompliziert helfen zu können – nicht nur in der Region Augsburg . Wir beraten Sie und stellen die notwendigen Anträge, damit entweder ein Entzug verhindert werden kann bzw. Sie so schnell wie möglich wieder in Besitz der Fahrerlaubnis kommen.