Gegen Kündigung klagen
Im Falle einer Kündigung schnell handeln

Für Arbeitnehmer stellt die Kündigung und die damit verbundene Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes eine große Belastung dar. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen jedoch in vielen Fällen weiterhelfen. Denn oftmals stellt sich eine Kündigung bei der Prüfung durch einen Rechtsanwalt als ungerechtfertigt heraus.
Nach dem Erhalt einer Kündigung sollten Sie schnell reagieren, denn im Arbeitsrecht gelten grundsätzlich kurze Fristen: Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung muss eine ungerechtfertigte Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht angegriffen werden. Andernfalls gilt sie als rechtskräftig – selbst dann, wenn sie eigentlich fehlerhaft und dadurch eventuell ungültig gewesen wäre.
Ansatzpunkte für eine Kündigungsschutzklage
Ansatzpunkte für eine Kündigungsschutzklage gibt es einige. Die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist daher unbedingt erforderlich.
Oftmals verstoßen Arbeitgeber gegen das Gebot der Schriftform. Diese ist im juristischen Sinne zu verstehen: Das heißt eine Kündigung per Email oder per SMS ist beispielsweise nicht zulässig. Hier kann ein Rechtsanwalt bei einer Kündigungsschutzklage ansetzen.
Besteht Kündigungsschutz?
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob Kündigungsschutz besteht. Wenn Sie seit mindestens sechs Monaten bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sind und damit die gesetzlich geregelte Probezeit abgelaufen ist und der Betrieb mindestens zehn Angestellte hat, besteht in der Regel ein gesetzlicher Kündigungsschutz. Eine grundlose Kündigung ist dann stets ausgeschlossen.
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen
Möglich ist eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung müssen Arbeitgeber allerdings eine Sozialauswahl durchführen. Das heißt, bei der Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter spielen Faktoren wie Alter, Anzahl der Kinder oder Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Rolle.
Außerordentliche Kündigung
Ein weiterer Fall, der eine Kündigungsschutzklage nötig machen kann, ist die außerordentliche Kündigung. Grund für eine fristlose Kündigung kann ein schweres Fehlverhalten des Arbeitnehmers sein. Hier ist beispielsweise an die Beleidigung eines Vorgesetzten oder Diebstahl zu denken. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass dem Unternehmen in solchen Fällen eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht zuzumuten ist.
Chancen und Kosten einer Kündigungsschutzklage
Allerdings zeigt die Rechtssprechung der letzten Jahre, dass außerordentliche Kündigungen vermehrt zu Unrecht eingesetzt werden. Deshalb sollten Sie beim Erhalt einer fristlosen Kündigung unbedingt die Beratung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Nur so eröffnet sich die Möglichkeit einer Abfindung.
Der Gesetzgeber hat das Kostenrisiko für Arbeitnehmer bei Kündigungsschutzklagen bewusst minimiert. Hier tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, ob der Prozess gewonnen oder verloren wird. Lediglich die Gerichtskosten muss der Verlierer der Klage übernehmen. Erst im Berufungsverfahren gilt der Grundsatz, dass dem Unterlegenen sämtliche Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden.