Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht
Zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Verkehrsverstöße zählen zu den häufigsten Gründen, weshalb Verkehrsteilnehmer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten. Im Vergleich zu Verkehrsstraftaten sind Ordnungswidrigkeiten verhältnismäßig kleinere Vergehen. Geahndet werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld. Zusätzlich können sie auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot nach sich ziehen.
Zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zählen:
- Handy am Steuer
- Rotlichtverstoß
- Falschparken
- Unterschreiten des Mindestabstands
- Missachten der Vorfahrt
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
Das Vorgehen Ihres Anwalts für Verkehrsrecht bei Verkehrsverstößen
Sollte Ihnen ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt werden, ist das oberste Gebot: Stimmen Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt ab, bevor Sie eine Aussage gegenüber der Polizei oder der Bußgeldbehörde machen. Ansonsten können erhebliche Nachteile bei der Verteidigung entstehen.
Als Beschuldigter steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu. Machen Sie hiervon Gebrauch und kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt. Diesem steht – Ihnen selbst leider nicht – auch ein Akteneinsichtsrecht zu. Häufig ergibt sich gerade aufgrund der Akteneinsicht die weitere Verteidigungsstrategie.
Ordnungswidrigkeiten
Die Verteidigungsstrategien bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind vielfältig.
Bei Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie bei zu geringem Abstand ist es z.B. sinnvoll, die angewandte Messmethode näher zu überprüfen. Immer wieder kommt es zu fehlerhaften Messungen. Das Aufdecken von Messfehlern und Ungenauigkeiten konnte schon manches Fahrverbot verhindern.
Bei Rotlichtverstößen bestehen ebenfalls Möglichkeiten, den Vorwurf eine rote Ampel überfahren zu haben zu erschüttern und damit das angedrohte Fahrverbot zu vermeiden. Rotlichtverstöße können wegen drohenden Punkten in Flensburg ebenfalls zu einem Fahrverbot führen und damit erheblich Auswirkungen für Betroffene haben.
Bei Ordnungswidrigkeiten und (drohenden) Bußgeldbescheiden ist es daher regelmäßig ratsam einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen.
Verkehrsstraftaten
Im Vergleich zu Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr wiegen Verstöße gegen das Verkehrsstrafrecht deutlich schwerer. Eine Verkehrsstraftat liegt regelmäßig dann vor, wenn Verkehrsverstöße die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden.
Neben der Verhängung einer Geldstrafe sowie einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren droht im Verkehrsstrafrecht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Zu den typischen Delikten im Verkehrsstrafrecht zählen:
- Trunkenheit im Verkehr (Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss)
- gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- fahrlässige Körperverletzung,
- fahrlässige Tötung,
- Nötigung,
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Das Vorgehen Ihres Rechtsanwalts bei Verstößen gegen das Verkehrsstrafrecht
Beim Vorwurf eines Verkehrsdeliktes empfiehlt es sich, umgehend einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen – noch bevor Sie gegenüber der Polizei oder dem Gericht Stellung beziehen.
Ein Rechtsanwalt hat – im Gegensatz zum Beschuldigten – das Recht, Akteneinsicht bei den Ermittlungsbehörden zu beantragen. Dies sollte unbedingt geschehen, bevor sich der Beschuldigte zum Vorfall äußert. Der Anwalt kann sich dann ein umfassendes Bild von dem Sachverhalt machen, der dem Beschuldigten vorgeworfen wird und in einem persönlichen Gespräch das weitere Vorgehen besprechen. Dabei kommt es stets auf die Besonderheiten des Einzelfalls an.
Vor dem Hintergrund seiner Erfahrung mit der Staatsanwaltschaft sowie den Strafgerichten kann ein spezialisierter Rechtsanwalt den Beschuldigten kompetent beraten und die notwendigen Schritte einleiten.