Arbeitsrecht für Arbeitgeber

pragmatisch, zielorientiert, individuell

Wir bieten maßgeschneiderte Beratung und Vertretung. Zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse als Arbeitgeber.

Wir verstehen uns als partnerschaftlich beratender Gestalter, juristischer Dienstleister und Problemlöser – nutzen Sie uns als ausgelagerte Rechtsabteilung für alle Themen rund um das Arbeitsrecht.

Professionell und kompetent erarbeitete Lösungsstrategien schätzen unsere Mandanten ebenso wie unsere Verlässlichkeit und Kontinuität. „Geht nicht“ ist keine Antwort – wir finden auf Sie als Arbeitgeber und an Ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse angepasste Lösungen.

Dabei kommt die fundierte juristische Aufarbeitung nicht zu kurz. Sie ist jedoch nie Selbstzweck, sondern Basis zur Lösungsfindung unter realistischer Risikoeinschätzung.

Wen wir im Arbeitsrecht für Arbeitgeber beraten

Zu unseren Mandanten zählen u.a. Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistung, Groß- und Außenhandel, Factoring, Leasing, Hotel, Gastronomie, Handwerk sowie der Arbeitnehmerüberlassung. Daneben vertreten wir auch gemeinnützige Stiftungen. Unsere Mandanten vertrauen uns seit Jahren. Überzeugen auch Sie sich von unseren Leistungen.

Über was wir im Arbeitsrecht für Arbeitgeber beraten