Schadensersatz nach Verkehrsunfall

Nach einem Unfall bekommen, was Ihnen zusteht

Schadensersatz nach Verkehrsunfall

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, ist es ratsam einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Selbst dann, wenn die Schuldfrage klar zu sein scheint. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihnen die gegnerische Versicherung Schadensersatz und Schmerzensgeld in dem Umfang auszahlt, wie es Ihnen zusteht.

Schadensersatz ist der Ausgleich des finanziellen Schadens, der Ihnen durch den Unfall entstanden ist. Schmerzensgeld können Sie für einen Schaden verlangen, der sich nicht direkt finanziell bemessen lässt. Hier geht es um Verletzungen an Körper und Seele.

Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall

Zunächst ist der unfallbedingte Schaden an Ihrem Fahrzeug festzustellen. Dann stellt sich die Frage, wie er zu regulieren ist.

Abhängig von der Höhe des Schadens sowie vom Wiederbeschaffungswert Ihres PKWs kann ein Reparaturschaden oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen. Außerdem muss für jeden konkreten Fall entschieden werden, ob es sinnvoll ist, den Unfallschaden zu reparieren oder aber auf Basis eines Gutachtens fiktiv abzurechnen.

Weitere wichtige Schadenspositionen sind:

  • Sachverständigengebühren
  • Wertminderung
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • Abschleppkosten
  • Kosten für Abmeldung und Zulassung, neue Kennzeichen
  • Kostenpauschale

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht berät Sie nicht nur über die einzelnen Möglichkeiten der Schadensabrechnung, sondern koordiniert und überwacht für Sie die gesamte Schadensabwicklung.

Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall

Die häufigsten Verletzungen bei Autounfällen sind Halswirbel-Schleudertraumata.

Hier ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu empfehlen. Denn nur ein kompetenter Rechtsanwalt kann Ihre Ansprüche in vollem Umfang durchsetzen.

Bei schweren Verletzungen, die eine langwierige Rehabilitation zur Folge haben, ist anwaltliche Hilfe unerlässlich.

Die wichtigsten Schadenspositionen bei unfallbedingter Verletzung sind:

  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Behandlungskosten
  • Verdienstentgang

Rechtsanwaltskosten nach einem Verkehrsunfall

Trifft Sie an dem Unfall keine Schuld, so sind die Kosten des Rechtsanwalts in der Regel vom Unfallgegner zu tragen. Haben Sie den Unfall mitverschuldet, so schätzen wir die Mitverschuldensquote und machen Ihre Ansprüche entsprechend geltend. Auch die insoweit entstehenden Rechtsanwaltskosten sind von der Gegenseite zu tragen. Ferner bietet sich in einem solchen Fall eine kombinierte Abrechnung mit Ihrer Vollkaskoversicherung an, sofern eine solche besteht. Durch diese kombinierte Schadensabrechnung kann trotz Mitverschuldens nahezu der komplette Schaden ersetzt werden.