Focke & Linnartz - Rechtsanwälte

Anwaltskosten

So bemisst sich das Honorar eines Anwalts

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt das Anwaltshonorar. Es ist für alle Rechtsanwälte in Deutschland verbindlich. Die Höhe des Anwaltshonorars hängt vom Streitwert bzw. Gegenstandswert, also dem Wert, um den gestritten wird, ab. Erhöht sich dieser, erhöht sich auch das Anwaltshonorar – allerdings nicht linear.

In Buß- und Strafgeldsachen gelten Rahmengebühren, die ebenfalls im RVG geregelt sind.

Bei Verkehrsunfällen trägt der Unfallverursacher die Anwaltskosten des Geschädigten

Was viele nicht wissen: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann der Geschädigte grundsätzlich einen Anwalt mit der Unfallregulierung beauftragen. Die Kosten hierfür muss die Versicherung des Unfallverursachers tragen. Nach einem Unfall einen erfahrenen Rechtsanwalt einzuschalten, lohnt sich also in jedem Fall.

Kosten eines Klageverfahrens

Grundsätzlich gilt, dass sich die Kosten für einen Rechtsstreit aus den Gerichtskosten und dem Anwaltshonorar zusammensetzen. Die Kosten eines Rechtsstreits sind dennoch schwer einzuschätzen. Denn ein Verfahren vor Gericht kann mehrere Instanzen durchlaufen, es werden teilweise gerichtliche Sachverständigengutachten eingeholt, Zeugen befragt usw.

Wer die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt, bestimmt das Gericht. Grundsätzlich trägt derjenige die gesamten Kosten (also auch die Kosten für den Anwalt der Gegenseite), der den Rechtsstreit verliert. Bei Bußgeld- und Strafsachen ist derjenige zur Zahlung verpflichtet, der zu einer Strafe oder einem Bußgeld verurteilt wird. Im Falle eines Freispruchs übernimmt die Staatskasse die Kosten.

In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten

Auch bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung können Sie ihren Anwalt stets frei wählen. Empfiehlt die Rechtschutzversicherung einen bestimmten Anwalt, sind Sie keinesfalls daran gebunden.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Eintreten eines Rechtsschutzfalls die gesetzlichen Gebühren, die sich nach dem RVG richten. In der Regel besteht eine dreimonatige Wartefrist, d.h., die Rechtsschutzversicherung greift nur für solche Fälle, die erst nach Ablauf dieser Frist eintreten.