Arbeitsrecht für Führungskräfte
zielorientiert, kreativ, individuell
Wir stehen Führungskräften, leitenden Angestellten und Geschäftsführern bundesweit als starker Partner und Berater jederzeit professionell und mit Fingerspitzengefühl zur Seite. Neben tiefgreifenden Kenntnissen im Arbeits-, Dienstvertrags- und Gesellschaftsrecht sind strategische Überlegungen entscheidend.
Wir helfen Ihnen, Ihre finanziellen Interessen und Ihre weitere berufliche Karriere bestmöglich in Einklang zu bringen.
Über was wir im Arbeitsrecht für Führungskräfte beraten
Wir prüfen für Sie Vertragsdokumente und bereiten Sie durch fundierte Aufarbeitung und Risikoanalyse auf eine professionelle Verhandlungsführung vor. Klare Verhandlungsziele sind dabei wesentlich. Wir zeigen Verhandlungsoptionen auf und entwerfen auf Sie abgestimmte Vertragsregelungen.
Eine vertragsgemäße Beschäftigung ist gerade bei Führungskräften von entscheidender Bedeutung – auch für Ihre Zukunft. Wir unterstützen Sie nicht nur dabei, Ihr Recht auf vertragsgemäße Beschäftigung durchzusetzen, sondern zeigen Möglichkeiten auf, auch Schmerzensgelder aufgrund einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung, welche eine geringwertige Beschäftigung mit sich bringen kann, durchzusetzen. Wir vertreten Sie konsequent und hartnäckig auch in einstweiligen Verfügungsverfahren.
Mit Führungskräften und Geschäftsführern werden neben Grundvergütungen variable Vergütungsbestandteile vereinbart. Meinungsverschiedenheiten über die Zielerreichung und Höhe der zustehenden Vergütung sind nicht ungewöhnlich. Wir unterstützen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Im Kontext einer bevorstehenden Trennung spielt die Beurteilung der Wirksamkeit nachvertraglicher Wettbewerbsverbote und die Höhe von Karenzentschädigungen eine wesentliche Rolle. Wir prüfen die vertraglichen Regelungen auf Ihre Wirksamkeit und zeigen mögliche Optionen zur Lösung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots auf.
Gerade bei Trennungsszenarien ist die juristische Einschätzung über eine leitende Angestellteneigenschaft entscheidend. Die wenigsten leitenden Angestellten sind leitende Angestellte im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes. Sie haben damit vergleichbaren Kündigungsschutz wie andere Arbeitnehmer. Wir können aufgrund unserer langjährigen Erfahrung zuverlässig Ihr Risiko und Ihre Erfolgschancen bei einem Kündigungsschutzprozess einschätzen und begleiten Sie konsequent und lösungsorientiert vor sämtlichen Arbeitsgerichten bundesweit und in allen Instanzen.
Ist eine Trennung unvermeidbar beraten und vertreten wir Sie bei Trennungsvorbereitungen, prüfen Aufhebungsverträge, zeigen Änderungsoptionen auf und begleiten sie je nach Bedarf im Hintergrund oder offensiv bei Vertragsverhandlungen.
Wir unterstützen Sie dabei, maximale Abfindungen und optimale Ergebnisse zu erzielen.
Führungskräfte und Geschäftsführer tragen hohe Führungsverantwortung - neben Führungskompetenz ist arbeitsrechtliches Know-how häufig spielentscheidend. Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung: Wir unterstützten Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben und gestalten mit Ihnen.
Wir machen Sie fit für die Herausforderungen des arbeitsrechtlichen Alltags und schulen sowohl in Grundlagenseminaren als auch zu Spezialthemen.
Den Blick in die Zukunft gerichtet: Zeugnisformulierung und -gestaltung spielen eine entscheidende Rolle für die berufliche Weiterentwicklung von Führungskräften, leitenden Angestellten und Geschäftsführern. Wir unterstützen Sie sowohl bei der „Dechiffrierung“ des Zeugniscodes als auch bei der professionellen Umsetzung von Zeugnisänderungen.